PythonQ 240-8XX Bedienungsanleitung Seite 748

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Anhang H: GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE 727
Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange
diese Dritten die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie diese nicht unterzeich-
net haben. Doch gibt Ihnen sonst nichts die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr
a/jointfilesconvert/293675/bgeleitete Datenwerke zu ver¨andern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind geset-
zlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht annehmen. Indem Sie die Bibliothek (oder
ein darauf basierendes Datenwerk) ver¨andern oder verbreiten, erkl¨aren Sie Ihr Ein-
verst¨andnis mit dieser Lizenz, die Ihnen das erlaubt, mit allen Ihren Bedingungen
bez¨uglich der Vervielf¨altigung, Verbreitung und Ver¨anderung der Bibliothek oder eines
darauf basierenden Datenwerks.
10. Jedesmal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein auf der Bibliothek basierendes Daten-
werk) weitergeben, erh¨alt der Empf¨anger automatisch vom urspr¨unglichen Lizenzge-
ber die Lizenz, die Bibliothek entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu
vervielf¨altigen, zu verbreiten und zu ver¨andern und mit ihr zu linken. Sie d¨urfen
keine weiteren Einschr¨ankungen der Aus¨ubung der hierin zugestandenen Rechte des
Empf¨angers vornehmen. Sie sind nicht daf¨ur verantwortlich, die Einhaltung dieser
Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
11. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus
einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichts-
beschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser
Lizenz widersprechen, so befreien diese Umst¨ande Sie nicht von den Bestimmungen
dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht oglich ist, die Bibliothek unter gleichzeitiger
Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen
zu verbreiten, dann d¨urfen Sie als Folge davon die Bibliothek ¨uberhaupt nicht ver-
breiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die geb¨uhrenfreie Weiterverbreitung der
Bibliothek durch diejenigen erlaubt, welche die Bibliothek direkt oder indirekt von Ih-
nen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl dem Patentrecht als auch
dieser Lizenz zu gen¨ugen, darin, ganz auf die Verbreitung der Bibliothek zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ung¨ultig oder unter bestimmten Umst¨anden
nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt
werden; im ¨ubrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder
andere Eigentumsanspr¨uche zu verletzen oder die G¨ultigkeit solcher Anspr¨uche zu
bestreiten; dieser Paragraph hat vielmehr einzig den Zweck, die Integrit¨at des Ver-
breitungssystems der freien Software zu sch¨utzen, das durch die Praxis ¨offentlicher
Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großz¨ugige Beitr¨age zu dem weitre-
ichenden Angebot der durch dieses System verbreiteten Software im Vertrauen auf die
konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es obliegt dem Autor bzw. Geber, zu
entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer jedoch darf dar¨uber nicht entscheiden.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz aus den
¨ubrigen Bestimmungen dieser Lizenz zu betrachten ist.
12. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung der Bibliothek in bestimmten
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich gesch¨utzte Schnittstellen
eingeschr¨ankt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese
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