712 MySQL - Technische Referenz f¨ur Version 5.0.1-alpha
verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder f¨ur freie Benutzung durch
jedermann lizenziert werden muss oder ¨uberhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen f¨ur die Vervielf¨altigung, Verbreitung und Bearbeitung:
Bedingungen f¨ur die Vervielf¨altigung,
Verbreitung und Bearbeitung
0. Diese Lizenz gilt f¨ur jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechen-
der Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass das Werk unter den Bes-
timmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird
jedes derartige Programm oder Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung
"auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie jegliche Bear-
beitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das Pro-
gramm, auch auszugsweise, sei es unver¨andert oder ver¨andert und/oder in eine andere
Sprache ¨ubersetzt, enth¨alt. (Im folgenden wird die
¨
Ubersetzung ohne Einschr¨ankung
als "Bearbeitung" eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie" ange-
sprochen.
Andere Handlungen als Vervielf¨altigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von
dieser Lizenz nicht ber¨uhrt; sie fallen nicht in Ihren Anwendungsbereich. Der Vor-
gang der Ausf¨uhrung des Programms wird nicht eingeschr¨ankt, und die Ausgaben des
Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt (unabh¨angig davon, dass die Ausgabe durch die Ausf¨uhrung
des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, h¨angt von den Funktionen des Programms
ab.
1. Sie d¨urfen auf beliebigen Medien unver¨anderte Kopien des Quelltextes des Programms,
wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierf¨ur ist, dass
Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsauss-
chluss ver¨offentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer
Garantie beziehen, unver¨andert lassen und desweiteren allen anderen Empf¨angern des
Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie d¨urfen f¨ur den eigentlichen Kopiervorgang eine Geb¨uhr verlangen. Wenn Sie es
w¨unschen, d¨urfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie f¨ur das Programm anbieten.
2. Sie d¨urfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon ver¨andern, wodurch
ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie d¨urfen derartige Bearbeitungen
unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielf¨altigen und verbreiten, vorausgesetzt,
dass zus¨atzlich alle folgenden Bedingungen erf¨ullt werden:
a. Sie m¨ussen die ver¨anderten Dateien mit einem auff¨alligen Vermerk versehen, der
auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder
¨
Anderung
hinweist.
b. Sie m¨ussen daf¨ur sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder ver¨offentlichte Ar-
beit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon a/jointfilesconvert/293675/bgeleitet ist,
Dritten gegen ¨uber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizen-
zgeb¨uhren zur Verf¨ugung gestellt wird.
c. Wenn das ver¨anderte Programm normalerweise bei der Ausf¨uhrung interaktiv
Kommandos einliest, m¨ussen Sie daf¨ur sorgen, dass es, wenn es auf dem ¨ublichsten
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